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13. Juni 20269 min readGuides

Ist maschinell übersetzter Inhalt "KI-generiert" im Sinne des EU AI Act?

Ab dem 2. August 2026 verlangt Artikel 50 der KI-Verordnung (EU AI Act), dass KI-generierte Inhalte als solche erkennbar sind. Ob eine maschinelle Übersetzung eines von Menschen geschriebenen Textes als "KI-generiert" zählt, ist eine der Fragen, die die Verordnung nie ausdrücklich beantwortet. Und für alle, die eine lokalisierte Website oder App betreiben, ist es genau die Frage, die entscheidet, ob diese Regeln sie überhaupt betreffen.

Die ehrliche Antwort, Stand Juni 2026: Der Verordnungstext ist mehrdeutig, aber der Leitlinien-Entwurf der Europäischen Kommission deutet auf ja. Und derselbe Entwurf beschreibt einen Ausnahmepfad, den ein gut geführter Übersetzungs-Review-Workflow bereits erfüllt.

Dies ist keine Rechtsberatung. Dieser Artikel fasst öffentliche Rechtstexte und Leitlinien zur Orientierung zusammen. Die zitierten Leitlinien-Entwürfe sind nicht final. Für Entscheidungen über Ihre eigenen Pflichten wenden Sie sich an eine qualifizierte Anwältin oder einen qualifizierten Anwalt.

Fakten auf einen Blick
  • In Kraft: Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten ab dem 2. August 2026. Der Digital Omnibus hat sie nicht verschoben
  • Einzige Erleichterung: generative KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 bereits auf dem Markt sind, haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit für die maschinenlesbare Kennzeichnung
  • Maschinelle Übersetzung: Der Leitlinien-Entwurf der Kommission (8. Mai 2026) nennt KI-generierte Übersetzungen unter den semantischen Änderungen, die nach Artikel 50 Absatz 2 gekennzeichnet werden müssen
  • Sichtbare Offenlegung (Artikel 50 Absatz 4) gilt nur für Text, der die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informiert
  • Ausnahme: keine Offenlegung nötig, wenn der Text menschlich überprüft oder redaktionell kontrolliert wurde und eine Person die redaktionelle Verantwortung trägt
  • Sanktionen: bis zu 15 Mio. EUR oder 3 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist

Was Artikel 50 tatsächlich verlangt

Artikel 50 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) enthält zwei getrennte Pflichten, die für Inhalte relevant sind, und sie treffen unterschiedliche Akteure:

1. Maschinenlesbare Kennzeichnung, beim Anbieter des KI-Systems. Nach Artikel 50 Absatz 2 müssen Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen,

"sicherstellen, dass die Ausgaben des KI-Systems in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sind."

Das ist Watermarking und Metadaten, kein sichtbares Banner. Es ist die Pflicht dessen, der das KI-System bereitstellt (die MT-Engine, das LLM), und sie gilt ausdrücklich nicht,

"soweit die KI-Systeme eine unterstützende Funktion für die Standardbearbeitung ausführen oder die vom Betreiber bereitgestellten Eingabedaten oder deren Semantik nicht wesentlich verändern."

Merken Sie sich diese Ausnahme. In ihr steckt die gesamte Frage der maschinellen Übersetzung. (Die deutsche Fassung der Verordnung übersetzt "deployer" übrigens mit "Betreiber": gemeint ist, wer das KI-System einsetzt.)

2. Sichtbare Offenlegung, beim Betreiber. Für Text verlangt Artikel 50 Absatz 4:

"Betreiber eines KI-Systems, das Text erzeugt oder manipuliert, der veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, müssen offenlegen, dass der Text künstlich erzeugt oder manipuliert wurde."

Das ist ein sichtbares Label, aber der Anwendungsbereich ist eng (dazu gleich mehr), und es gibt die Ausnahme, um die es in diesem Artikel letztlich geht.

Die Termine, inklusive der Omnibus-Falle

Falls Sie im Mai 2026 Schlagzeilen gesehen haben wie "die EU verschiebt den AI Act": Die Verschiebung ist real, aber sie betrifft Hochrisiko-Systeme. Der für Content- und Übersetzungsteams relevante Teil wurde nicht verschoben.

DatumWas gilt
2. August 2026Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten (Artikel 113 KI-Verordnung). Jedes ab diesem Datum eingesetzte KI-System muss vollständig konform sein
2. Dezember 2026Ende der Übergangsfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung (Artikel 50 Absatz 2) für generative KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 bereits auf dem Markt waren
2. Dezember 2027Verschobene Frist für Anhang-III-Hochrisiko-Systeme (Biometrie, Beschäftigung, Kredit, öffentliche Dienste). Nicht die Inhalts-Transparenz
2. August 2028Verschobene Frist für Anhang-I-Hochrisiko-Systeme (KI in regulierten Produkten). Nicht die Inhalts-Transparenz

Die Omnibus-Änderungen sind eine vorläufige politische Einigung (Mai 2026), deren formelle Annahme noch aussteht, wie etwa die Zusammenfassung von Gibson Dunn festhält. Der 2. August 2026 für Artikel 50 ist nicht Teil dieser Änderungen: Er steht in der Verordnung, wie sie verabschiedet wurde. Verstöße können mit bis zu 15 Mio. EUR oder 3 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist.


Ist maschinelle Übersetzung "KI-generiert"? Die ungelöste Frage

Hier beginnt die eigentlich interessante Rechtsfrage. Maschinelle Übersetzung erschafft keine Inhalte aus dem Nichts: Den Ausgangstext hat ein Mensch geschrieben, die KI überträgt ihn nur in eine andere Sprache. Ist das Ergebnis "künstlich erzeugter oder manipulierter" Inhalt?

Das Argument für "Nein"

Das stärkste Argument dafür, dass maschinelle Übersetzung nicht unter Artikel 50 Absatz 2 fällt, ist die oben zitierte Ausnahme der Verordnung selbst: Systeme, die "die vom Betreiber bereitgestellten Eingabedaten oder deren Semantik nicht wesentlich verändern", sind von der Kennzeichnung ausgenommen. Eine treue Übersetzung ist per Definition bedeutungserhaltend. Wenn die Semantik den Sprachwechsel unbeschadet übersteht, so das Argument, ist die Ausgabe der menschlich verfasste Inhalt des Betreibers in anderer Oberflächenform, kein synthetischer Inhalt. Übersetzungstools gab es zudem lange vor generativer KI, und nichts in den Erwägungsgründen der Verordnung hebt sie gesondert hervor.

Das Argument für "Ja"

Das Gegenargument: Jeder Satz, den ein MT-System ausgibt, ist vom Modell erzeugter Text. Wortwahl, Register, Satzbau, Terminologie: alles ist Modell-Output, und alles kann auf bedeutungsverändernde Weise falsch sein. Eine Übersetzung ist keine Bearbeitung des Ausgangstextes; sie ist neuer Text in einer Sprache, in der der Ausgangstext nie existiert hat.

Diese Lesart hat sich die Europäische Kommission nun, zumindest im Entwurf, zu eigen gemacht. Der Leitlinien-Entwurf zu den Transparenzpflichten aus Artikel 50, veröffentlicht am 8. Mai 2026, nennt als allererstes Beispiel für semantische Änderungen, die nach Artikel 50 Absatz 2 gekennzeichnet werden müssen (im englischen Original):

"AI-generated translations and summaries of text"

also KI-generierte Übersetzungen und Zusammenfassungen von Text, während Grammatikkorrektur und Rechtschreibprüfung sicher im ausgenommenen Bereich der "Standardbearbeitung" bleiben. Nach dem Leitlinien-Entwurf ist KI-Übersetzung also nicht die bedeutungserhaltende Hilfsbearbeitung der "Nein"-Lesart, sondern eine wesentliche Veränderung, die der Anbieter des Systems kennzeichnen muss.

Wo Sie das hinterlässt

Drei Einschränkungen verhindern, dass die Frage damit erledigt wäre:

  • Die Leitlinien sind Entwurf und nicht rechtsverbindlich. Die gezielte Konsultation endete am 3. Juni 2026, und die finale Fassung kann sich verschieben (mehrere Branchenantworten haben genau an diesem Punkt widersprochen, wie etwa Covingtons 10 Takeaways dokumentieren).
  • Selbst wenn Übersetzung erfasst ist, trifft die Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50 Absatz 2 den Anbieter des KI-Systems, nicht das Unternehmen, das MT für seine Website nutzt. Als Betreiber liegt Ihr direktes Risiko bei Artikel 50 Absatz 4.
  • Und Artikel 50 Absatz 4 ist eng. Die Offenlegungspflicht erfasst nur Text, der veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren: etwa Gesundheitsinformationen, Sicherheitshinweise, Berichterstattung über politische oder wirtschaftliche Entwicklungen, Anlegerinformationen. Der Leitlinien-Entwurf nimmt Belletristik, Unterhaltung und gewöhnliche Werbung ausdrücklich aus (sofern sie keine Aussagen zu Gesundheit, Sicherheit oder Nachhaltigkeit macht). Die meisten lokalisierten UI-Texte und Produkttexte kommen nie in seinen Anwendungsbereich.

Die präzise Frage "Ist MT-Output KI-generierter Text?" bleibt also formal offen, bis die Leitlinien final sind und irgendwann Gerichte entscheiden. Eine nützliche Übersicht bieten der Wortlaut von Artikel 50 und der Praxisleitfaden auf artificialintelligenceact.eu. Aber Sie brauchen die Antwort nicht, um sicher zu sein. Wegen der Ausnahme.


Die Ausnahme, auf die es ankommt: menschliche Überprüfung und redaktionelle Verantwortung

Artikel 50 Absatz 4 gilt, wörtlich, nicht,

"wenn die durch KI erzeugten Inhalte einem Verfahren der menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und wenn eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung der Inhalte trägt."

Der Leitlinien-Entwurf legt das eng aus, und die Formulierungen lohnen eine genaue Lektüre. Menschliche Überprüfung bedeutet (im englischen Original):

"the deliberate examination of the substance of the content by one or more natural persons possessing relevant competence and professional judgement pertaining to the subject matter under scrutiny."

Also: die bewusste Prüfung der inhaltlichen Substanz durch eine oder mehrere Personen mit einschlägiger Kompetenz und fachlichem Urteilsvermögen. Und ausdrücklich nicht:

"Superficial, solely formal or procedural checks (e.g. spell-checking or grammatical correction), the mere existence of an editorial policy or cursory editorial approval without substantive engagement by the human reviewer or the editorial entity, cannot fulfil the conditions for human review or editorial control."

Oberflächliche, rein formale Prüfungen wie Rechtschreibkorrektur, die bloße Existenz einer Redaktionsrichtlinie oder eine flüchtige Freigabe ohne substanzielle Auseinandersetzung genügen nicht. Die zweite Bedingung, redaktionelle Verantwortung, bedeutet: Eine benannte natürliche oder juristische Person trägt die letzte Verantwortung für die Veröffentlichung, und die Leitlinien erwarten, dass ihre Identität und Kontaktdaten öffentlich auffindbar sind (als Beispiel werden Impressum bzw. rechtliche Hinweise einer Website genannt).

Was die Leitlinien faktisch verlangen, ist kein Gefühl, geprüft zu haben, sondern ein dokumentierter redaktioneller Workflow mit benannten Verantwortlichen. Wenn eine Behörde fragt, muss "das wurde menschlich geprüft" belegbar sein: wer geprüft hat, was diese Person ändern konnte, wer die Veröffentlichung freigegeben hat.


Wie Sie unter beiden Lesarten sicher sind

Das ist der praktische Teil, und er ist kürzer als der juristische, weil beide Lesarten der MT-Frage auf dieselbe To-do-Liste hinauslaufen:

  1. Leiten Sie maschinelle und KI-Übersetzungen durch menschliches Review. Nicht zwingend alle; prüfen Sie dort, wo es zählt und wo die Konfidenz niedrig ist (siehe unten).
  2. Machen Sie das Review substanziell. Reviewer brauchen Kompetenz in Sprache und Fachgebiet sowie die Befugnis, die Übersetzung freizugeben, zu ändern oder abzulehnen. Ein Durchwink-Klick erfüllt die Messlatte des Leitlinien-Entwurfs nicht.
  3. Halten Sie fest, wer was wann geprüft und freigegeben hat. Die Ausnahme ist nur etwas wert, wenn Sie den Prozess zeigen können.
  4. Benennen Sie, wer die redaktionelle Verantwortung trägt, öffentlich auffindbar (Impressum, rechtliche Hinweise, Kolophon).
  5. Fragen Sie Ihre MT-/KI-Anbieter nach der maschinenlesbaren Kennzeichnung. Nach Artikel 50 Absatz 2 ist dieser Teil deren Pflicht, einschließlich Übersetzungs-Output, falls der Leitlinien-Entwurf Bestand hat.

Die Logik ist bewusst beidseitig:

  • Zählt maschinelle Übersetzung doch als KI-generierter Text, liegt Ihr geprüfter Inhalt sauber in der Ausnahme für menschliche Überprüfung, und keine "KI-generiert"-Offenlegung ist nötig.
  • Zählt sie nicht, oder fällt Ihr Inhalt nie unter den engen Public-Interest-Anwendungsbereich von Artikel 50 Absatz 4, haben Sie nichts verloren: Derselbe Workflow ist schlicht die Art, wie Sie die Fehlübersetzungen abfangen, die Sie ohnehin blamiert hätten.

Compliance-Druck und Übersetzungsqualität zeigen auf denselben Workflow. Das ist selten, und man sollte es nutzen.


Wo Locize ins Bild kommt

Locize ist um genau den Workflow herum gebaut, den der Ausnahmepfad braucht:

  • Der Review-Workflow macht Übersetzungen zu offenen Vorschlägen, die ein menschlicher Reviewer mit den passenden Berechtigungen annehmen oder ablehnen muss: bewusste, substanzielle Auseinandersetzung, pro Segment.
  • Quality Estimation bewertet jede KI-Übersetzung mit einem Konfidenzwert, und der Review-AI-Workflow leitet Übersetzungen mit niedriger Konfidenz automatisch ins Review. Die substanzielle Aufmerksamkeit Ihrer Reviewer geht dorthin, wo die KI am unsichersten ist, statt sich dünn über alles zu verteilen. (Hintergrund in der Quality-Estimation-Ankündigung.)
  • Die History jedes Segments protokolliert, wann und wie sich jede Übersetzung geändert hat und wer sie geändert oder freigegeben hat. "Das wurde menschlich geprüft" wird damit zeigbar, nicht nur behauptbar. Der Provenance-Export bündelt diese Nachweise in einer Aktion, pro Version, Sprache oder Namespace: ein Report als CSV und JSON, der auflistet, wer welche Übersetzung wann geprüft oder freigegeben hat, mit dem KI-Konfidenzwert zum Zeitpunkt der Entscheidung, dem aktuellen Review-Stand und einem Summary-Header, damit die Datei vor einem Auditor für sich alleine steht.
  • Mit der Benutzerverwaltung geben Sie Reviewern und Freigebenden getrennte Rollen, was sauber auf "benannte Verantwortliche" abbildet.

Um es klar zu sagen, im Geist des Hinweises oben: Kein Tool macht Sie konform mit der KI-Verordnung, auch Locize nicht. Was es Ihnen gibt, ist der dokumentierte, substanzielle, personen-zuordenbare Review-Prozess, den die Ausnahme aus Artikel 50 Absatz 4 verlangt, und zwar bevor die Leitlinien final sind.

Wenn Sie Ihren Übersetzungsworkflow vor dem 2. August 2026 auf dieses Fundament stellen wollen: Erstellen Sie ein kostenloses Locize-Konto und aktivieren Sie den Review-Workflow und Quality Estimation für Ihre Sprachen. Die Schritt-für-Schritt-Einrichtung, inklusive Provenance-Export und der Bedeutung der einzelnen Review-Status für einen Auditor, ist dokumentiert unter Einen Artikel-50(4)-kompatiblen Review-Workflow in Locize betreiben.

Die Frage im Titel bleibt vielleicht noch eine Weile offen. Ihre Antwort darauf muss es nicht.

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