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13. Juni 2026Aktualisiert 9. September 202612 min readGuides

Ist maschinell übersetzter Inhalt "KI-generiert" im Sinne des EU AI Act?

Ab dem 2. August 2026 verlangt Artikel 50 der KI-Verordnung (EU AI Act), dass KI-generierte Inhalte als solche erkennbar sind. Ob eine maschinelle Übersetzung eines von Menschen geschriebenen Textes als "KI-generiert" zählt, ist eine der Fragen, die die Verordnung nie ausdrücklich beantwortet. Und für alle, die eine lokalisierte Website oder App betreiben, ist es genau die Frage, die entscheidet, ob diese Regeln sie überhaupt betreffen.

Update, Juli 2026: Als dieser Artikel zuerst erschien, deutete der Leitlinien-Entwurf der Kommission auf ja, und wir haben darauf hingewiesen, dass der Entwurf sich noch ändern kann. Genau das ist passiert. Die finalen Leitlinien vom 20. Juli 2026 (C(2026) 5054) haben KI-Übersetzungen auf die ausgenommene Seite der Kennzeichnungspflicht verschoben und die menschlich geprüfte KI-Übersetzung zu ihrem Musterbeispiel der Ausnahme in Artikel 50 Absatz 4 gemacht. Dieser Artikel ist durchgehend aktualisiert; die praktische To-do-Liste am Ende hat den Umschwung unverändert überstanden, und genau dafür war sie gebaut: auf der Ausnahme, nicht auf der offenen Frage.

Dies ist keine Rechtsberatung. Dieser Artikel fasst öffentliche Rechtstexte und Leitlinien zur Orientierung zusammen. Die zitierten Leitlinien sind seit dem 20. Juli 2026 final, aber nicht rechtsverbindlich; die verbindliche Auslegung der KI-Verordnung liegt beim EuGH. Für Entscheidungen über Ihre eigenen Pflichten wenden Sie sich an eine qualifizierte Anwältin oder einen qualifizierten Anwalt.

Fakten auf einen Blick
  • In Kraft: Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten ab dem 2. August 2026. Der Digital Omnibus hat sie nicht verschoben
  • Einzige Erleichterung: generative KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 bereits auf dem Markt sind, haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit für die maschinenlesbare Kennzeichnung
  • Maschinelle Übersetzung: Die finalen Leitlinien der Kommission (20. Juli 2026) führen KI-generierte Übersetzungen von Text unter den Standardbearbeitungs-Beispielen auf, die von der Kennzeichnungspflicht in Artikel 50 Absatz 2 ausgenommen sind, eine Umkehr gegenüber dem Mai-Entwurf. KI-Zusammenfassungen und Umformulierungen bleiben kennzeichnungspflichtig
  • Sichtbare Offenlegung (Artikel 50 Absatz 4) gilt nur für Text, der die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informiert
  • Ausnahme: keine Offenlegung nötig, wenn der Text menschlich überprüft oder redaktionell kontrolliert wurde und eine Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Das eigene Beispiel der finalen Leitlinien: eine KI-gestützte Übersetzung eines von Menschen geschriebenen Artikels mit menschlicher Überprüfung
  • Sanktionen: bis zu 15 Mio. EUR oder 3 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist

Was Artikel 50 tatsächlich verlangt

Artikel 50 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) enthält zwei getrennte Pflichten, die für Inhalte relevant sind, und sie treffen unterschiedliche Akteure:

1. Maschinenlesbare Kennzeichnung, beim Anbieter des KI-Systems. Nach Artikel 50 Absatz 2 müssen Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen,

"sicherstellen, dass die Ausgaben des KI-Systems in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sind."

Das ist Watermarking und Metadaten, kein sichtbares Banner. Es ist die Pflicht dessen, der das KI-System bereitstellt (die MT-Engine, das LLM), und sie gilt ausdrücklich nicht,

"soweit die KI-Systeme eine unterstützende Funktion für die Standardbearbeitung ausführen oder die vom Betreiber bereitgestellten Eingabedaten oder deren Semantik nicht wesentlich verändern."

Merken Sie sich diese Ausnahme. In ihr steckt die gesamte Frage der maschinellen Übersetzung. (Die deutsche Fassung der Verordnung übersetzt "deployer" übrigens mit "Betreiber": gemeint ist, wer das KI-System einsetzt.)

2. Sichtbare Offenlegung, beim Betreiber. Für Text verlangt Artikel 50 Absatz 4:

"Betreiber eines KI-Systems, das Text erzeugt oder manipuliert, der veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, müssen offenlegen, dass der Text künstlich erzeugt oder manipuliert wurde."

Das ist ein sichtbares Label, aber der Anwendungsbereich ist eng (dazu gleich mehr), und es gibt die Ausnahme, um die es in diesem Artikel letztlich geht.

Die Termine, inklusive der Omnibus-Falle

Falls Sie im Mai 2026 Schlagzeilen gesehen haben wie "die EU verschiebt den AI Act": Die Verschiebung ist real, aber sie betrifft Hochrisiko-Systeme. Der für Content- und Übersetzungsteams relevante Teil wurde nicht verschoben.

DatumWas gilt
20. Juli 2026Die Kommission verabschiedet die finalen Artikel-50-Leitlinien (C(2026) 5054), die den Entwurf vom 8. Mai ersetzen. Nicht rechtsverbindlich, aber die Referenz dafür, wie Behörden Artikel 50 lesen werden
31. Juli 2026Erste Unterzeichnerliste des Transparenz-Verhaltenskodex veröffentlicht: 83 Anbieter (darunter OpenAI, Google, Mistral, Anthropic) und 152 Betreiber
2. August 2026Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten (Artikel 113 KI-Verordnung). Jedes ab diesem Datum eingesetzte KI-System muss vollständig konform sein
2. Dezember 2026Ende der Übergangsfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung (Artikel 50 Absatz 2) für generative KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 bereits auf dem Markt waren
2. Dezember 2027Verschobene Frist für Anhang-III-Hochrisiko-Systeme (Biometrie, Beschäftigung, Kredit, öffentliche Dienste). Nicht die Inhalts-Transparenz
2. August 2028Verschobene Frist für Anhang-I-Hochrisiko-Systeme (KI in regulierten Produkten). Nicht die Inhalts-Transparenz

Die Omnibus-Änderungen sind eine vorläufige politische Einigung (Mai 2026), deren formelle Annahme noch aussteht, wie etwa die Zusammenfassung von Gibson Dunn festhält. Der 2. August 2026 für Artikel 50 ist nicht Teil dieser Änderungen: Er steht in der Verordnung, wie sie verabschiedet wurde. Verstösse können mit bis zu 15 Mio. EUR oder 3 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist.


Ist maschinelle Übersetzung "KI-generiert"? Gefragt, und seit dem 20. Juli beantwortet

Hier beginnt die eigentlich interessante Rechtsfrage. Maschinelle Übersetzung erschafft keine Inhalte aus dem Nichts: Den Ausgangstext hat ein Mensch geschrieben, die KI überträgt ihn nur in eine andere Sprache. Ist das Ergebnis "künstlich erzeugter oder manipulierter" Inhalt?

Das Argument für "Nein"

Das stärkste Argument dafür, dass maschinelle Übersetzung nicht unter Artikel 50 Absatz 2 fällt, ist die oben zitierte Ausnahme der Verordnung selbst: Systeme, die "die vom Betreiber bereitgestellten Eingabedaten oder deren Semantik nicht wesentlich verändern", sind von der Kennzeichnung ausgenommen. Eine treue Übersetzung ist per Definition bedeutungserhaltend. Wenn die Semantik den Sprachwechsel unbeschadet übersteht, so das Argument, ist die Ausgabe der menschlich verfasste Inhalt des Betreibers in anderer Oberflächenform, kein synthetischer Inhalt. Übersetzungstools gab es zudem lange vor generativer KI, und nichts in den Erwägungsgründen der Verordnung hebt sie gesondert hervor.

Das Argument für "Ja"

Das Gegenargument: Jeder Satz, den ein MT-System ausgibt, ist vom Modell erzeugter Text. Wortwahl, Register, Satzbau, Terminologie: alles ist Modell-Output, und alles kann auf bedeutungsverändernde Weise falsch sein. Eine Übersetzung ist keine Bearbeitung des Ausgangstextes; sie ist neuer Text in einer Sprache, in der der Ausgangstext nie existiert hat.

Das war die Lesart des Leitlinien-Entwurfs vom 8. Mai 2026: Er nannte "AI-generated translations and summaries of text", also KI-generierte Übersetzungen und Zusammenfassungen von Text, als allererstes Beispiel für kennzeichnungspflichtige semantische Änderungen.

Die finalen Leitlinien haben sich bei Übersetzungen für "Nein" entschieden

Die finalen Leitlinien vom 20. Juli 2026 lösen die Frage andersherum auf. Der Widerspruch aus der Konsultation genau an diesem Punkt (dokumentiert etwa in Covingtons 10 Takeaways) hat gewirkt: In den finalen Beispielen für "Standardbearbeitung und geringfügige Änderungen, die von der Ausnahme in Artikel 50 Absatz 2 profitieren" führt die Kommission jetzt auf (im englischen Original):

"Grammar correction and spellchecking, linguistic and minor stylistic polishing that do not change the substance, meaning, style or messaging of text, AI-generated translations of text"

also Grammatik- und Rechtschreibkorrektur, sprachliches Feinpolieren, das Substanz, Bedeutung, Stil und Botschaft des Textes nicht verändert, und KI-generierte Übersetzungen von Text. Auf der kennzeichnungspflichtigen Seite bleibt dagegen:

"AI-generated summaries of text; paraphrasing or rewriting text that changes style, structure and meaning beyond mere grammatical and minor stylistic correction"

also KI-Zusammenfassungen sowie Umformulierungen, die Stil, Struktur und Bedeutung verändern. Eine treue KI-Übersetzung gilt damit als Standardbearbeitung menschlich verfasster Inhalte: keine maschinenlesbare Kennzeichnungspflicht. Eine Zusammenfassung oder freie Neufassung nicht. Die Grenze ist der allgemeine Test der Leitlinien für die Ausnahme: Die Ausgabe darf den Inhalt nicht "wesentlich" in Bedeutung, Stil oder Intention verändern, zu beurteilen im Einzelfall. Eine Übersetzung, die unterwegs kürzt, umdeutet oder neu ausrichtet, kann zurück in die Kennzeichnungspflicht rutschen.

Wo Sie das hinterlässt

Drei Einschränkungen verhindern, dass das ein Freifahrtschein wäre:

  • Die Leitlinien sind final, aber nicht rechtsverbindlich. Sie sind die erklärte Lesart der Kommission und der Referenzpunkt für die Marktüberwachungsbehörden; das letzte Wort hat der EuGH.
  • Die Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50 Absatz 2 trifft ohnehin den Anbieter des KI-Systems, nicht das Unternehmen, das MT für seine Website nutzt. Als Betreiber liegt Ihr direktes Risiko bei Artikel 50 Absatz 4. Die Anbieterseite organisiert sich entsprechend: Die erste Unterzeichnerliste des Verhaltenskodex der Kommission zur Transparenz (31. Juli 2026) zählt 83 Anbieter, darunter OpenAI, Google, Mistral, Anthropic, Microsoft und Meta.
  • Und Artikel 50 Absatz 4 ist eng, aber für Übersetzungen lebendig. Die Offenlegungspflicht erfasst nur Text, der veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren: etwa Gesundheitsinformationen, Sicherheitshinweise, Berichterstattung über politische oder wirtschaftliche Entwicklungen, Anlegerinformationen. Die Leitlinien nehmen Belletristik, Unterhaltung und gewöhnliche Werbung ausdrücklich aus (sofern sie keine Aussagen zu Gesundheit, Sicherheit oder Nachhaltigkeit macht). Die meisten lokalisierten UI-Texte und Produkttexte kommen nie in seinen Anwendungsbereich; ein KI-übersetzter Help-Center-Artikel zur Produktsicherheit, ein übersetzter Geschäftsbericht oder übersetzte Informationen öffentlicher Stellen aber sehr wohl.

Eine nützliche Übersicht bieten der Wortlaut von Artikel 50 und der Praxisleitfaden auf artificialintelligenceact.eu. Für die Inhalte, die unter Artikel 50 Absatz 4 fallen, hängt alles an der Ausnahme.


Die Ausnahme, auf die es ankommt: menschliche Überprüfung und redaktionelle Verantwortung

Artikel 50 Absatz 4 gilt, wörtlich, nicht,

"wenn die durch KI erzeugten Inhalte einem Verfahren der menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und wenn eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung der Inhalte trägt."

Die finalen Leitlinien legen das eng aus, und die Formulierungen lohnen eine genaue Lektüre. Menschliche Überprüfung bedeutet (im englischen Original):

"the deliberate examination of the substance of the content by one or more natural persons possessing relevant knowledge and professional judgement pertaining to the subject matter under scrutiny"

also die bewusste Prüfung der inhaltlichen Substanz durch eine oder mehrere Personen mit einschlägigem Wissen und fachlichem Urteilsvermögen, wobei die Faktenprüfung des Inhalts als Mindestbestandteil des Reviews genannt wird. Und ausdrücklich nicht:

"Superficial, solely formal or procedural checks (e.g. spell-checking or grammatical correction), the mere existence of an editorial policy, automated review processes or cursory editorial approval without substantive engagement by the human reviewer or the editorial entity, cannot fulfil the conditions for human review or editorial control."

Oberflächliche, rein formale Prüfungen wie Rechtschreibkorrektur, die blosse Existenz einer Redaktionsrichtlinie, automatisierte Review-Prozesse oder eine flüchtige Freigabe ohne substanzielle Auseinandersetzung genügen nicht. Zwei Punkte übersieht man leicht. Erstens zählt die Reihenfolge: Verändert, ergänzt oder formuliert KI den Inhalt nach der redaktionellen Freigabe, wird die Ausnahme hinfällig; das Review muss der letzte substanzielle Eingriff vor der Veröffentlichung sein. Zweitens bedeutet die zweite Bedingung, redaktionelle Verantwortung: Eine benannte natürliche oder juristische Person trägt die letzte Verantwortung für die Veröffentlichung, und die Leitlinien erwarten, dass ihre Identität und Kontaktdaten öffentlich auffindbar sind (als Beispiel werden Impressum bzw. rechtliche Hinweise einer Website genannt).

Und Übersetzung ist hier kein hypothetischer Fall: Die eigene Beispielliste der Leitlinien für Texte, die die Ausnahme erfüllen, enthält wörtlich

"AI-supported translation of a human-written article whereby the translation has undergone human review."

also eine KI-gestützte Übersetzung eines von Menschen geschriebenen Artikels, bei der die Übersetzung menschlich überprüft wurde. Dieser eine Satz ist das gesamte Thema dieses Artikels, aufgelöst in einem Beispiel.

Was die Leitlinien faktisch verlangen, ist kein Gefühl, geprüft zu haben, sondern ein dokumentierter redaktioneller Workflow mit benannten Verantwortlichen. Wenn eine Behörde fragt, muss "das wurde menschlich geprüft" belegbar sein: wer geprüft hat, was diese Person ändern konnte, wer die Veröffentlichung freigegeben hat.

Für Betreiber, die zusätzlich ein formelles Vehikel wollen: Der Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte der Kommission wurde nach Artikel 50(7) als geeignet bewertet, genau diese Bedingungen nachzuweisen, und der Beitritt steht Betreibern offen (Abschnitt 2 des Kodex). Stand 9. September 2026 nennt die Unterzeichnerliste die grossen Modell- und Plattformanbieter, auf deren Engines Übersetzungsworkflows üblicherweise laufen, sowie ein Übersetzungstechnologie-Unternehmen unter Abschnitt 1, aber keinen weiteren Lokalisierungsanbieter namentlich; konsistent damit, dass treue Übersetzungen ausserhalb der Kennzeichnungspflicht liegen, und eine Erinnerung daran, dass der Beitritt freiwillig ist: Wer nicht auf der Liste steht, über dessen Konformität ist damit nichts gesagt. Ein dokumentierter Review-Workflow ist so oder so die Nachweisschicht.


Wie Sie unter beiden Lesarten sicher sind

Das ist der praktische Teil, und er ist kürzer als der juristische, weil er so gebaut war, dass er beide Antworten auf die MT-Frage übersteht, und genau das hat er getan:

  1. Leiten Sie maschinelle und KI-Übersetzungen durch menschliches Review. Nicht zwingend alle; prüfen Sie dort, wo es zählt und wo die Konfidenz niedrig ist (siehe unten).
  2. Machen Sie das Review substanziell. Reviewer brauchen Kompetenz in Sprache und Fachgebiet sowie die Befugnis, die Übersetzung freizugeben, zu ändern oder abzulehnen. Ein Durchwink-Klick erfüllt die Messlatte der finalen Leitlinien nicht.
  3. Halten Sie fest, wer was wann geprüft und freigegeben hat. Die Ausnahme ist nur etwas wert, wenn Sie den Prozess zeigen können.
  4. Benennen Sie, wer die redaktionelle Verantwortung trägt, öffentlich auffindbar (Impressum, rechtliche Hinweise, Kolophon).
  5. Fragen Sie Ihre MT-/KI-Anbieter nach der maschinenlesbaren Kennzeichnung. Nach Artikel 50 Absatz 2 ist dieser Teil deren Pflicht für generativen Output; nach den finalen Leitlinien ist treuer Übersetzungs-Output von der Kennzeichnung ausgenommen, Zusammenfassungen und Neufassungen nicht.

Die Logik war bewusst beidseitig, und der Umschwung hat das bestätigt:

  • Für übersetzten Text im Public-Interest-Anwendungsbereich von Artikel 50 Absatz 4 liegt Ihr geprüfter Inhalt sauber in der Ausnahme für menschliche Überprüfung, die die finalen Leitlinien mit genau diesem Fall illustrieren.
  • Für alles andere haben Sie nichts verloren: Derselbe Workflow ist schlicht die Art, wie Sie die Fehlübersetzungen abfangen, die Sie ohnehin blamiert hätten.

Compliance-Druck und Übersetzungsqualität zeigen auf denselben Workflow. Das ist selten, und man sollte es nutzen.


Wo Locize ins Bild kommt

Locize ist um genau den Workflow herum gebaut, den der Ausnahmepfad braucht:

  • Der Review-Workflow macht Übersetzungen zu offenen Vorschlägen, die ein menschlicher Reviewer mit den passenden Berechtigungen annehmen oder ablehnen muss: bewusste, substanzielle Auseinandersetzung, pro Segment.
  • Quality Estimation bewertet jede KI-Übersetzung mit einem Konfidenzwert, und der Review-AI-Workflow leitet Übersetzungen mit niedriger Konfidenz automatisch ins Review. Die substanzielle Aufmerksamkeit Ihrer Reviewer geht dorthin, wo die KI am unsichersten ist, statt sich dünn über alles zu verteilen. (Hintergrund in der Quality-Estimation-Ankündigung.)
  • Die History jedes Segments protokolliert, wann und wie sich jede Übersetzung geändert hat und wer sie geändert oder freigegeben hat. "Das wurde menschlich geprüft" wird damit zeigbar, nicht nur behauptbar. Der Provenance-Export bündelt diese Nachweise in einer Aktion, pro Version, Sprache oder Namespace: ein Report als CSV und JSON, der auflistet, wer welche Übersetzung wann geprüft oder freigegeben hat, mit dem KI-Konfidenzwert zum Zeitpunkt der Entscheidung, dem aktuellen Review-Stand und einem Summary-Header, damit die Datei vor einem Auditor für sich alleine steht.
  • Mit der Benutzerverwaltung geben Sie Reviewern und Freigebenden getrennte Rollen, was sauber auf "benannte Verantwortliche" abbildet.

Um es klar zu sagen, im Geist des Hinweises oben: Kein Tool macht Sie konform mit der KI-Verordnung, auch Locize nicht. Was es Ihnen gibt, ist der dokumentierte, substanzielle, personen-zuordenbare Review-Prozess, den die Ausnahme aus Artikel 50 Absatz 4 verlangt, der Prozess, den die finalen Leitlinien mit einer menschlich geprüften KI-Übersetzung illustrieren.

Wenn Sie Ihren Übersetzungsworkflow auf dieses Fundament stellen wollen: Erstellen Sie ein kostenloses Locize-Konto und aktivieren Sie den Review-Workflow und Quality Estimation für Ihre Sprachen. Die Schritt-für-Schritt-Einrichtung, inklusive Provenance-Export und der Bedeutung der einzelnen Review-Status für einen Auditor, ist dokumentiert unter Einen Artikel-50(4)-kompatiblen Review-Workflow in Locize betreiben.

Die Frage im Titel hat jetzt eine offizielle Antwort. Auf welcher Seite davon Ihr Workflow steht, ist der Teil, den Sie in der Hand haben.

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